Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Feuerwerke von Volker Gödde – Feuerwerk | Asternweg 6 | 06118 Halle (Saale)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Planung und Durchführung von Feuerwerken zwischen dem Auftragnehmer (Volker Gödde) und dem Auftraggeber.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie der Auftragnehmer in Textform bestätigt.
(3) Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Alle Angebote sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag in Textform bestätigt.
(3) Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt aller gesetzlich erforderlichen Genehmigungen.
§ 3 Genehmigungen und behördliche Auflagen
(1) Der Auftragnehmer organisiert die Beantragung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
(2) Der Auftraggeber unterstützt alle nicht-feuerwerksspezifischen Auflagen wie z. B. Zugang, Absperrungen oder Bereitstellung eines geeigneten Abbrennplatzes.
(3) Wird eine Genehmigung trotz ordnungsgemäßer Antragstellung nicht erteilt, trägt der Auftraggeber alle bis dahin nachweislich entstandenen Kosten (z. B. Gebühren, Material, Anfahrt).
(4) Wird eine Genehmigung durch Versäumnisse oder Pflichtverletzungen des Auftraggebers nicht erteilt oder widerrufen, gilt dies als Stornierung nach § 8 Abs. 2.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt einen geeigneten Abbrennplatz bereit und sorgt für freien Zugang, Befahrbarkeit und Sicherheit vor Ort.
(2) Die Nachbarschaft ist mindestens 7 Tage vor Durchführung des Feuerwerks über Lärm, Rauch und Termin zu informieren.
(3) Der Auftraggeber unterstützt alle behördlichen Auflagen, insbesondere Absperr- und Sicherheitsmaßnahmen.
(4) Der Auftragnehmer führt eine Grobreinigung durch. Die Endreinigung und Entsorgung der Rückstände übernimmt der Auftraggeber.
(5) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen des Grundstückseigentümers frei, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers beruhen.
§ 5 Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer führt das Feuerwerk mit fachlicher Sorgfalt und unter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften aus.
(2) Sicherheits- oder Witterungsrisiken (z. B. Sturm, Trockenheit, behördliche Anordnungen) berechtigen den Auftragnehmer, das Feuerwerk zu verschieben, anzupassen oder abzubrechen.
(3) Gestalterische Änderungen aus Sicherheits- oder Wettergründen stellen keinen Mangel dar.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) 50 % des Gesamtpreises sind innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung zu zahlen.
(3) Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor Durchführung des Feuerwerks fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag zu stornieren; § 8 gilt entsprechend.
(5) Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
§ 7 Witterung und Sicherheit
(1) Feuerwerke sind witterungsabhängig. Lärm, Rauchentwicklung und wetterbedingte Abweichungen in Dauer und Ablauf stellen keinen Mangel dar.
(2) Muss ein Feuerwerk aus Sicherheitsgründen verschoben werden, erhält der Auftraggeber einen Ersatztermin.
(3) Ist kein Ersatztermin möglich, gilt § 8 Abs. 3.
§ 8 Rücktritt, Stornierung und Ausfall
Abs. 1 – Standardbuchungen (mehr als 7 Tage vor Termin)
Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Kostenpauschalen:
bis 60 Tage vorher: 20 % des Gesamtpreises
59 bis 30 Tage vorher: 40 %
29 bis 10 Tage vorher: 60 %
weniger als 10 Tage vorher: 90 %
Bereits tatsächlich entstandene Kosten (z. B. Genehmigungen, spezielles Material) können zusätzlich berechnet werden.
Abs. 2 – Kurzfristige Buchungen (7 Tage oder weniger vor Termin)
(1) Bei Buchungen, die 7 Tage oder weniger vor dem geplanten Veranstaltungstermin erfolgen, sind 100 % des Gesamtpreises sofort fällig.
(2) Eine Stornierung ist ausgeschlossen, da Material, Genehmigungen und Terminkapazitäten kurzfristig nicht anderweitig genutzt werden können.
(3) Der Auftraggeber kann – sofern verfügbar – einmalig kostenfrei auf einen anderen Termin umbuchen. Bereits angefallene Material- und Genehmigungskosten bleiben hiervon unberührt.
(4) Bei extrem kurzfristigen Buchungen (weniger als 72 Stunden vor Termin) sind weder Stornierung noch Umbuchung möglich.
Abs. 3 – Ausfall ohne Verschulden (höhere Gewalt)
Kann das Feuerwerk aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unwetterwarnungen, behördliche Verbote, Brandgefahrstufen) nicht durchgeführt werden, trägt der Auftraggeber 50 % des Gesamtpreises als Aufwandspauschale. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
Abs. 4 – Ausfall durch Verschulden des Auftraggebers
Wenn der Auftraggeber behördliche Auflagen nicht erfüllt, Zahlungen nicht rechtzeitig leistet oder keinen geeigneten Abbrennplatz bereitstellt, gilt dies als Stornierung gemäß Abs. 1 oder Abs. 2.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt im gesetzlichen Umfang.
(4) Witterungsbedingte Einflüsse, Rauchentwicklung und notwendige Sicherheitsanpassungen begründen keine Gewährleistungsansprüche.
§ 10 Foto-, Video- und Nutzungsrechte
(1) Foto- und Videoaufnahmen des Feuerwerks sind freiwillige Zusatzleistungen ohne Garantie auf Qualität oder vollständige Aufzeichnung.
(2) Bei Verlust oder Beschädigung des Materials ist die Haftung des Auftragnehmers auf 50 € begrenzt.
(3) Sämtliche urheberrechtlichen Rechte an der Konzeption und Gestaltung des Feuerwerks verbleiben beim Auftragnehmer.
(4) Private Verwendung und Veröffentlichung durch den Auftraggeber ist gestattet.
Kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers zu entnehmen.
§ 12 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand Halle (Saale).
(3) Bei Verbrauchern gelten zwingend die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.