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Genehmigung für ein privates Feuerwerk

Wie Sie eine Genehmigung für Ihr privates Feuerwerk zu Hochzeit, Geburtstag oder anderen Festen erhalten erfahren Sie hier:
Tipps und Tricks für eine Feuerwerk Genehmigung
 
Hier erhalten Sie Informationen für Ihr privates Feuerwerk innerhalb des Jahres zum Beispiel für Hochzeit, Geburtstag oder einem anderen Anlass.
 
 
Sie suchen nach Informationen zur zügigen Antragstellung einer Genehmigung für ein selbst gezündetes Feuerwerk oder haben viele Fragen zum Thema Ausnahmegenehmigung? Perfekt, dann können wir Ihnen helfen:
 
Damit Sie Feuerwerkskörper der Kat 2 innerhalb des Jahres, also außerhalb von Silvester zünden dürfen, benötigen sie generell eine Genehmigung für den Erwerb und die Verwendung , erfahrungsgemäß ist der Weg dahin recht einfach.
 
Wichtiges zur Feuerwerk Genehmigung:
 
Sie benötigen für ein privates Feuerwerk der Klasse 2 immer eine Genehmigung, das ist sehr wichtig. Es gibt dabei auch keine Ausnahme. Nein, es ist nicht schwer, dauert nur 5 Minuten und kostet ca. 30 € ( Das hängt aber von der Gemeinde ab!). Für das Jugendfeuerwerk der Kategorie 1 oder das technische Feuerwerk Kategorie T1 benötigen Sie diese Genehmigung in er Regel nicht. Kategorie 3 und 4 ist für nicht Feuerwerker verboten.
 
3-Schritte zum Feuerwerk:

 
1.       Telefonieren Sie mit Ihrer Gemeinde und der Polizei, ob eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt dort ausgesprochen wird, wie hoch die Kosten sind und ob ein spezieller Vordruck für die Antragstellung gibt. Wenn nicht können Sie den Antrag von uns benutzen und damit den Antrag formlos verfassen.

 
2.       Antrag ausfüllen und schnell abgeben. Teilen Sie ruhig mit, dass es ihnen sehr wichtig ist und die Genehmigung von großer Bedeutung ist. Die Lieferung der Artikel dauert ja auch noch ein paar Tage.

 
3.       Bestellen Sie die gewünschten Artikel telefonisch oder schriftlich und in Kopie Ihre amtliche Genehmigung. Weitere Infos HIER.

 
 
Für weitere Fragen bitte wir um Rückruf unter 0177 / 8357223.

 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Volker Gödde
Feuerwerk mit Genehmigung
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